25.09.2013
EnEV gilt auch bei größeren Erneuerung der Dacheindeckung
Nicht nur die Dachdämmung ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geregelt. Auch wenn die Dacheindeckung erneuert wird und das Dach keine Dämmung hat, wird die EnEV relevant, erklärt Experte Matthias Dörr.
Denn dann müssen Hausbesitzer im Rahmen der Dacheindeckung auch das Dach dämmen und die Vorgaben der EnEV für die Dachdämmung einhalten.
Das gilt sowohl bei Steildächern, wenn das Dach neu gedeckt wird beziehungsweise mehr als zehn Prozent der Dachfläche erneuert werden, als auch beim Flachdach, wenn Dachhaut, Bekleidung oder Verschalung erneuert oder ersetzt werden.