23.02.2010
Solarstromvergütung: Koalition einigt sich auf Senkung ab Juli
Die Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte zur Solarstromförderung geeinigt. Diese Eckpunkte sollen in der kommenden Woche im Kabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht werden. Da die Koalitionsparteien im Bundestag mit einer Mehrheit vertreten sind, gilt die Umsetzung folgender Bestimmungen als wahrscheinlich:
- Dachanlagen: Senkung der Einspeisevergütung um 16 Prozent ab 1. Juli 2010
- Freiflächenanlagen allgemein: Absenkung um 15 Prozent zum 1. Juli 2010
- Ackerflächen: Für alle Anlagen, die nach dem 1. Juli auf Ackerflächen installiert werden, entfällt die Vergütung komplett. Hier gibt es eine Übergangsfrist: Für Anlagen, für die bis zum 1. 1. 2010 eine Baugenehmigung vorlag, gelten die alten EEG-Regelungen. Zugleich sollen Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbeflächen und auf Flächen an Verkehrswegen (Autobahnen / Schienenwege) zugelassen werden.
- Konversionsflächen / große Dachanlagen ab 1 MW: Absenkung um 11 Prozent zum 1. Juli 2010
- Eigenverbrauch: Vergütung von 8 ct/ kWh für Anlagen bis maximal 800 kW; im Gespräch ist eine zeitliche Begrenzung dieser Förderung; sie soll zunächst bis 31. 12. 2011 gelten und im Rahmen der EEG Novelle 2012 erneut überprüft werden.
Diese Eckpunkte sollen Anfang März ins Kabinett gehen und in den Bundestag eingebracht werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!