21.02.2011

CO2-Emmissionshandel wird europaweit harmonisiert

Der Emissionshandel belegt den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase mit einem Preis. Damit wird es für Unternehmen finanziell attraktiver, Klimagase einzusparen. Dieses System des Emissionshandels wird 2013 europaweit stärker harmonisiert. Das Bundeskabinett hat dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Für den EU-Emissionshandel sinkt zudem die Gesamtemissionsmenge. Das heißt, die Unternehmen müssen den Ausstoß klimaschädlicher Gase allmählich immer weiter senken - je schneller, desto günstiger. Außerdem wird ab 2012 der Luftverkehr einbezogen. Auch er muss künftig Berechtigungen für den Ausstoß von CO2 kaufen. Fairer Wettbewerb in Europa Bisher hatten die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Emissionshandels einen eigenen Gestaltungsspielraum. Ab 2013 wird der Emissionshandel europaweit deutlich stärker harmonisiert. So wird es ab 2013 einheitliche Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten geben. Das ist wichtig für einen fairen Wettbewerb. Denn es bedeutet, dass im Emissionshandel für alle europäischen Firmen innerhalb einer Branche die gleichen Bedingungen gelten. Auch der Stromsektor muss zahlen Für den gesamten Stromsektor wird es ab 2013 keine kostenlose Zuteilung mehr geben. Die Kraftwerke müssen alle Emissionszertifikate ersteigern. Der Ausstoß von CO2 wird also teurer. Für die Energieversorger bedeutet das: Klimaschutz lohnt sich - auch finanziell. Außerdem entstehen dadurch Mehreinnahmen, die zusätzlich dem Klimaschutz zu Gute kommen. In Deutschland werden dann etwa fünfmal so viele Emissionszertifikate jährlich versteigert wie in der bis 2012 laufenden Handelsperiode. Ein Großteil der Erlöse aus diesen Versteigerungen fließt in den "Energie- und Klimafonds". Der Fonds finanziert Maßnahmen des Energiekonzepts und des internationalen Klimaschutzes. Flexible Regelungen für kleinere Unternehmen Kleinanlagen mit einem Ausstoß von weniger als 25.000 Tonnen CO2 können beantragen, von der Teilnahme am Emissionshandel befreit zu werden. Im Gegenzug dazu müssen sie eine von zwei gleichwertigen Verpflichtungen übernehmen: Entweder sie zahlen einen Ausgleichsbetrag dafür, dass sie keine Emissionszertifikate gekauft haben. Oder sie verpflichten sich selbst, die CO2-Effizienz der Anlage zu verbessern. Durch diese Regelung werden besonders kleine und mittlere Unternehmen von den Kosten des Emissionshandels entlastet. Denn diese Kosten sind bei Kleinanlagen im Verhältnis zu ihrer Emissionsmenge überproportional hoch. Der europäische Emissionshandel Die Europäische Union führte den Emissionshandel ab 1. Januar 2005 in ihren Mitgliedstaaten für bestimmte Branchen ein. Jeder Staat der Europäischen Union musste zuvor einen so genannten Nationalen Allokationsplan (NAP) erstellen. Dieser schreibt Obergrenzen für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 fest, und zwar für folgende Bereiche: Energie und Industrie, Verkehr, Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Sektoren Energie und Industrie zu. Im Laufe der Jahre darf immer weniger CO2 ausgestoßen werden. Das zwingt die Unternehmen, Maßnahmen einzuleiten, um ihre Emissionen zu reduzieren. Unternehmen, die weniger CO2 ausstoßen, können ihre nicht benötigten Emissionsrechte verkaufen. So bietet der Emissionshandel einen ökonomischen Anreiz, den Ausstoß von Treibhausgasen im eigenen Unternehmen so weit wie möglich zu verringern.
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