10.06.2009
Steuervorteile für Solaranlagenbesitzer
Die Installation einer EE-Anlage lohnt sich auch steuerlich für private Hauseigentümer. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) macht die private Stromerzeugung nun noch attraktiver. Demnach dürfen EE-Anlagenbesitzer die Vorsteuern aus der Anschaffung geltend machen. Das Finanzamt hatte das in vielen Fällen bisher abgelehnt. Zur Begründung hieß es meist, dass die Betreiber keine Unternehmen seien, weil sie unterhalb einer Einnahmengrenze von 3000 Euro jährlich lagen und somit nicht von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werden könne.Dieser Auffassung erteilte der BFH gemäß Urteil vom 18. Dezember 2008 (Az. V R 80/07) eine Absage. Die Einspeisung von Energie in ein öffentliches Netz begründet unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen die Unternehmereigenschaft des Betreibers, und zwar auch dann, wenn dieser ansonsten nicht unternehmerisch tätig ist.
(Quelle: Frankfurter Allgemine Sonntagszeitung; 07.06.09)