10.03.2010
Nutzung erneuerbare Energien (BAFA Marktanreizprogramm): Kesseltauschbonus wird für 2010 verlängert
Das Jahr 2009 endete für das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums mit einer Rekordbilanz. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden 270.000 Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen gefördert. Im Jahr 2010 wird die Förderung kontinuierlich fortgesetzt, das Bundesumweltministerium hat zum Jahresanfang 2010 lediglich eine Richtliniennovelle mit wenigen Änderungen verabschiedet.
Folgende Änderungen wurden für 2010 erlassen:
Kesseltauschbonus
- Der Kesseltauschbonus wird in reduzierter Form bis zum 30.12.2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlagen gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt ab 01.01.2010 400,00 € und gilt für Anträge die seit Jahresbeginn beim BAFA gestellt wurden.
Wärmepumpenförderung
- Bei Wärmepumpen bleiben die Fördersätze (d.h. die Förderung je m² Wohnfläche) gleich, die Förderhöchstbeträge wurden aber abgesenkt. Damit sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000,00 € auf 2.400,00 € und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500,00 € auf 1.200,00 €. Niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.
- Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Förderhöchstbeträge zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet.
- Für die Basisförderung muss ab dem 01.07.2010 der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden.
- Für die Innovationsförderung gilt für Anträge ab 22.02.2010, dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindesten 4,7 betragen und dies mit einem Prüfzertifikat nachgewiesen werden muss.
Effizienzbonus
- Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und für Nichtwohngebäude wird er nicht mehr gewährt.
Besonders effiziente Umwälzpumpen
- Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen entfällt mit dem 30.06.2010. Nicht davon betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.
Bisherige Anforderungen für den Umwälzpumpen werden Fördervoraussetzung
- Ab dem 01.07.2010 werden Biomasseanlagen, Wärmepumpen und der Kesseltauschbonus sowie der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
- Ab dem 01.01.2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.
Kumulierungsverbote mit KfW-Förderprogrammen
- Neu sind die Kumulationsverbote des Förderprogramms mit einigen KfW-Programmen. Nicht mehr kombiniert werden kann das Martanreizprogramm mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"; sowohl die Zuschuss- als auch die Darlehensvariante sind von dem Verbot betroffen Eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm ist auch bei gleichzeitiger Inanspruchname von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung" ausgeschlossen.
Links: