19.05.2012
Welches EEG gilt nun für Photovoltaik-Anlagen?
Die Länder haben die vom Bundestag Ende März verabschiedete Novelle zur Solarförderung gestoppt. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage können nun potenzielle Photovoltaik-Anlagenbetreiber ihre Systeme planen?
Der Bundesrat hat am Freitag die EEG-Novelle zur Photovoltaik vorerst gestoppt und einen Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Nun stellt sich allerdings die Frage, auf welche rechtliche Grundlage potenzielle Investoren die Planung und Errichtung ihrer Photovolatik-Anlagen stützen sollen. „Bis das neue EEG in Kraft ist, was es erst sein wird, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, gilt das aktuelle am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG. Die dort gültigen Vergütungssätze gelten also bis zum in Kraft setzen des neuen EEG. Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1.4.2012 aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden“, erklärt der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell.
Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche das erste Mal zusammentreten, erwartet Fell. Es gebe keine Frist, bis wann sich Bundestags- und Bundesratsvertreter auf Veränderungen bei der Solarförderung verständigt haben sollten. Grundsätzlich tage ein Vermittlungsausschuss aber maximal drei Mal. Alle Beteiligten hätten sich zudem für eine rasche Einigung noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss muss dann sowohl von Bundestag als auch Bundesrat angenommen werden, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft ist. „Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsfassung durchsetzen wird. Diese würden dann ab dem noch festzulegenden Stichtag gelten“, schätzt Fell die aktuelle Situation ein.