13.12.2011
Neue Anforderungen für PV-Anlagen ab 2012
Ab 2012 ergeben sich beim Betrieb einer PV-Analge erhebliche Änderungen.
Da Photovoltaik-Analgen einen immer größeren Teil am gesammten Strommix erzeugen, werden Sie zunehmend auch zur Netzstabilität beitragen müssen.
Diesbezügliche Änderungen wurden im EEG2012 sowie in der neuen AN-R 4105 geregelt.
So müssen beispielsweise PV-Anlagen ab 3,64 kW zukünftig auch Blindleistung bereitstellen können.
Ebenso gilt eine Beschränkung der Einspeiseleistung auf 70%, es sei denn, der PV-Anlagenbetreiber stellt dem Netzbetreiber die Möglichkeit zur Leistungssteuerung seiner Anlage zur Verfügung.
Weitere Anforderungen betreffen z.B. die Benennung eines Messtellenbetreibers und etliche andere Dinge.
Bei Fragen heirzu, fragen Sie uns bitte.
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