20.01.2010
Umweltminister Röttgen will Photovoltaik deutlich ausbauen, Förderung aber um 15 Prozent reduzieren
20.01.2010: Die Photovoltaik in Deutschland kann voraussichtlich weiterhin unbegrenzt ausgebaut werden. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) stellte heute in Berlin Pläne seines Hauses vor, wonach bis zum Jahr 2020 rund fünf Prozent des deutschen Stromverbrauchs von Solaranlagen gedeckt werden sollen. Ziel sei es, jährlich Anlagen mit mindestens 3.000 Megawatt Leistung neu zu bauen, sagte Röttgen.
Wie vielfach kolportiert, will die Regierung jedoch die Einspeisetarife kürzen: „So schnell wie möglich“ sollten sie um zusätzlich 15 Prozent reduziert werden, für Freiflächenanlagen auf Äckern schlägt Röttgen sogar eine Kürzung um 25 Prozent vor. Der Bau von Freiflächenanlagen solle so auf Industriebrachen und Konversionsflächen gelenkt werden. Die schon bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Degression von neun Prozent jährlich bleibt erhalten. In Kraft treten solle die Regelung zum 1. April (Dachanlagen) beziehungsweise zum 1. Juli (Freiflächenanlagen). Da der Bundestag die Gesetzesänderung noch beraten und billigen muss, könne sich der Ablauf jedoch noch um einige Wochen verzögern, sagte Röttgen vor Journalisten.
Stärken will das Umweltministerium den Eigenverbrauch von Solarstrom: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde solle unterm Strich – also unter Berücksichtigung des ersparten Strombezugs - fünf Cent wertvoller sein als die eingespeiste Kilowattstunde. Wie hoch der Eigenverbrauchsbonus ausfallen wird, konnte Röttgen noch nicht sagen. Außerdem soll die bisherige Leistungsgrenze von 30 Kilowatt aufgehoben werden. Mit diesen Maßnahmen wolle man die Betreiber von Solarstromanlagen ermutigen, Stromspeicher zu errichten, sagte der Minister.
Ab 2011 sollen die Vergütungssätze zudem flexibler werden. Steigt der Zubau im jeweiligen Vorjahr auf mehr als 3.500 Megawatt Leistung, so solle die Vergütung zusätzlich um 2,5 Prozent gekürzt werden. Steigt die Gesamtleistung der neu installierten Anlagen auf mehr als 4.500 Megawatt, so wird die Kürzung um weitere 2,5 Prozent verschärft; ebenso, falls 5.500 und 6.500 Megawatt Zubau überschritten werden. Sinkt der Zubau hingegen auf weniger als 2.500 Megawatt, wird die Degression um 2,5 Prozentpunkte gemildert, ebenso für alle weiteren 500 Megawatt Minderzubau. Auf diese Weise solle die Höhe der Vergütung an die Marktentwicklung gekoppelt werden, sagte Röttgen.