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Hier eine Übersicht über vrschiedene Zertifikate / Zualssungen

TRGS519-Asbestdemontage

Asbestdemontage nach TRGS519 (Anhang 4c)

Mit der TRGS 519 Anhang 4c-Schulung dürfen wir als Solarunternehmen klar abgegrenzte Arbeiten an festgebundenen asbesthaltigen Materialien durchführen, die im Rahmen unserer Montage- oder Demontagearbeiten notwendig sind.
Insbesondere ist das der Rückbau bzw. Demontage von mit Asbest belasteten Dacheindeckungen wie Welleternitplatten, asbesthaltige Dachschinden bzw. Schiefer und andere asbesthaltige Dacheindeckungen.

Hintergrund:
Noch immer gibt es viele Dächer, die mit asbesthaltigem Material gedeckt sind. Schon seit vielen Jahren ist es verboten, darauf eine PV-Anlage zu bauen.
Da bleibt nur, das asbesthaltige Material zu demontieren und fachgerecht* zu entsorgen.

Allerdings ist dies nur Unternehmen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis gestattet. Auch die private Demontage ist seit der letzten Novelle Ende 2024 nicht mehr ziulässig.

Aufgrund usnerer entpsrechenden Fortbildung und Zertifizierung durch das Regierungspräsidium Stuttagrt ist es uns erlaubt, diese Arbeiten, auch deutschlandweit durchzuführen.

* Auch der Transport und die Endlagerung asbesthaltiger Materialien ist nur zugelassenen Unternehmen erlaubt.

Bei einem Verstoß gegen die TRGS 519 (und damit gegen die Asbestvorschriften der Gefahrstoffverordnung) kann es, nicht nur für den Ausführenden, sondern auch für den Auftrageber richtig teuer und unangenehm werden – sowohl bußgeld- als auch strafrechtlich.
    Mögliche Folgen bei Zuwiderhandlung:
  • Bußgelder
    • Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Arbeitsschutzgesetz sind Bußgelder von bis zu 30.000 € pro Verstoß möglich.
    • Diese können pro Einzelfall und pro beteiligter Person verhängt werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen
    • Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Gefährdung von Menschen kann es Strafverfahren geben.
    • Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe (§ 26 GefStoffV i. V. m. § 62 BImSchG).
  • Zivilrechtliche Ansprüche
    • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten (z. B. wegen Asbestexposition).
  • Behördliche Maßnahmen
    • Sofortiger Baustopp.
    • Stilllegung der Baustelle durch Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzamt.
    • für das ausführende Unternehmen Entzug der Genehmigung für bestimmte Arbeiten.
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