FAQ's - Fragen und Antworten
Welche Steuerbefreiungen gibt es für den Kauf einer PV-Anlage?
Derzeit gibt es eine steuerliche Befreiung unter bestimtmen Umständen.
Diese umfasst, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muß. Weiterhin sind Erträge aus dem Stromverkauf nicht zu versteuern, ebenso wie die MWSt-Entrichtung auf den selbstgenutzten Strom entfällt. Dies macht den Betrieb einern PV-Analge eifnach und ksotengünstig.
Die wichtigsten Einschränkung für diese steuerlichen Vorteile sind u.a:
- Die PV-Anlage darf maximal 30kWp groß sein (Achtung: Nicht die Wechselrichterleistung ist maßgebend, sondern die Leistung in Wp der Module)
- Die PV muß auf dem selbstgenutzten Eigenheim montiert sein
- Sie dürfen maximal 10% des erzeugten Stromes an Dritte (außer dem Netzbetreiber) weitergeben (z.B. Mieter einer Einliegerwohnung)
- Sie dürfen die Anlage bzw. das Haus innerhalb des ersten Betriebsjahres nicht verkaufen.