THG-Prämie 2026: Jährlicher Bonus für Ihr E-Auto und/oder E-Nutzfahrzeug
Sie fahren ein E-Auto oder E-Nutzfahrzeug? Kennen Sie schon die THG-Prämie?
Viele E-Auto-Besitzer kennen diese Prämie nicht und verschenken so viele Euros.
- Was ist die THG-Prämie?
- Wer kann Sie beantragen?
- Wo muß ich die Prämie beantragen?
- Bis wann muß ich die Prämie beantragen?
- Wie hoch ist die Prämie?
Was ist die THG-Prämie?
Da E-Fahrzeuge erheblich weniger Treibhausgase verursachen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor kann die eingesparte CO₂-Mengen in form einer Prämie "verkauft" werden.
Anderereits müssen Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, solche Quoten nachweisen.
Dafür erwerben sie die CO₂-Einsparungen von E-Fahrzeughaltern bzw. Co2-Zertifikate. Und genau dieses Geld wird als THG-Prämie an Sie als E-Auto-Besitzer ausbezahlt.
THG ist die Abkürzung für Treibhausgase.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Die THG-Prämie gibt es für verschiedene E-Fahrzeugarten. (Siehe Tabelle weiter unten).
Wo muß ich die THG-Prämie beantragen?
Die Beantragung erfolgt online z.B. über unser Partnerportal Zur THG-Beantragung:
- Registrierung Ihres Fahrzeugs
- Hochladen der Zulassungsbescheinigung
- THG-Prämie wird nach Prüfung überwiesen
Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit über Ihren Portalzugang einsehen.
https://thg.solarwatt.online/?utm_source=Referral|utm_medium=TypeIn|page_title=THG-Pr%C3%A4mie+2026+sichern|&
Unter untenstehendem Link könne Sie die Prämie beantragen.
Bis wann muß ich die THG-Prämie beantragen?
Die THG-Prämie muß jedes Jahr neu beantragt werden.
Der Antrag für 2026 muß beim Umweltbundesamt bis zum 15. November 2026 eingegangen sein. Zu empfehlen ist jedoch, den Anbtrag bis spätetens zum zum 31. Oktober 2026 bei Ihrem gewählten Dienstleister einzureichen, damit dieser die Frist für die Einreichung beim Umweltbundesamt noch einhalten kann.
Wird die Frist verpasst, ist die Prämie für das laufende Jahr verloren. ein nachträgliches Geltendmachen ist ausgeschlossen.
Wichtige Termine:
31. Oktober 2026: Empfohlenes Datum für die Einreichung Ihrer Unterlagen (Fahrzeugschein etc.) beim Anbieter.
15. November 2026: Späteste Frist für die Einreichung der Anträge durch die Anbieter beim Umweltbundesamt für das Jahr 2026.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Sie können für das betreffende Kalenderjahr keine THG-Prämie mehr erhalten.
Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich.
Wie hoch ist die Prämie?
für 2026 gelten je nach Fahrzeugklasse folgende Auszahlungsbeträge.
Standard-Auszahlung (nach Umweltbundesamt-Bestätigung, Auszahlung im Frühjahr 2026):
- 180 € für Pkw (Klasse M1)
- 270 € für leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1)
- 1.850 € für schweres Nutzfahrzeug (Klasse N2)
- 3.000 € für schweres Nutzfahrzeug (Klasse N3)
- 6.480 € für Omnibus (Klasse M3)
Express-Auszahlung (50 % sofort, 50 % zum 01.03.2026):
- 160 € für Pkw (Klasse M1)
- 240 € für leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1)
- 1.640 € für schweres Nutzfahrzeug (Klasse N2)
- 2.670 € für schweres Nutzfahrzeug (Klasse N3)
- 5.760 € für Omnibus (Klasse M3)
Jetzt leigt es an Ihnen, diesen Bonus zu nutzen.
Unter nachfolgendem Link könne Sie die Prämie beantragen.
Weitere Infos unter: https://modek.eu/WC213