Wissenswertes zu Asbest
Asbest entfernen und entsorgen in Baden-Württemberg:
Seit 2026 gilt die gesetzliche Asbestvermutung für alle Gebäude vor 1993.
ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte übernimmt den Rückbau asbestbelasteter Dächer sowie die Asbestentsorgung als Ihr Vertragspartner – Planung, Spezialcontainer und Dokumentation aus einer Hand.
Ihr Service in Baden-Württemberg
Professionelle Asbestsanierung und Asbestentsorgung in Baden-Württemberg – Asbest entfernen, entsorgen und sanieren gemäß geltendem Recht.
ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte plant und koordiniert den gesamten Ablauf inklusive Spezialcontainer für die sichere Asbestentsorgung.
Asbestsanierung - Was ist Asbest?
Asbest ist ein natürliches Fasermineral, das wegen seiner hitzebeständigen und isolierenden Eigenschaften bis 1993 nicht nur im Baubereich eingesetzt wurde.
Viele denken bei Asbest als erstes an Eternit-Dacheindeckungen. Aber auch viele Dachschindeln sind aus Faserbeton und damit oft asbestbelastet.
Beim Entfernen von Asbest treten oft Beschädigungen auf. Bereits bei kleinsten Beschädigungen werden mikroskopisch feine Fasern freigesetzt, die sich beim Einatmen in der Lunge festsetzen und in der Folge Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen können – oft erst nach 20 bis 30 Jahren.
aher ist die Asbestsanierung und Asbestentsorgung ausschließlich zertifizierten Fachbetrieben mit TRGS-519-Zulassung vorbehalten.
Neue Asbest-Regeln seit 2026
Seit Januar 2026 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Für alle Gebäude vor Oktober 1993 besteht seither eine gesetzliche Asbestvermutung – Handwerker müssen von Asbest ausgehen, solange kein Gegenbeweis vorliegt.
Selbst vermeintlich einfache Arbeiten wie Bohren oder Fliesenentfernen sind nun anzeigepflichtig bzw. erfordern eine behördliche Freigabe.
Dabei ist der Eigentümer verpflichtet, entsprechende Informationen wie Bauakte und Gebäudehistorie bereitzustellen.
Wo steckt Asbest? – Typische Fundorte im Altbau
Asbest steckt nicht nur in Dacheindeckungen, Wellplatten und Fassaden. Besonders tückisch sind Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Bodenbeläge (Floor-Flex), Dachpappe, Nachtspeicherheizungen und Rohrisolierungen.
Genau dort wird bei Renovierungen gebohrt, gestemmt und gefräst.
Alleine zwischen 1950 und 1985 wurden 4,4 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland verbaut.
Wie kann ich eine Asbestkontaminierung feststellen?
Nicht immer ist eine Asbestkontaminierung offensichtlich. Wenn Unklarheit besteht, hilft ausschließlich eine Laboruntersuchung eines akkreditierten Prüfinstitutes.
In Zusammenarbeit mit einem Prüfinstitut entnehmen wir eine Probe und lassen diese auf Asbest untersuchen.
Der entsprechende Laborbericht gibt danach Aufschluss, ob eine Asbestkontaminierung vorliegt.
Daraus leiten sich dann die erforderlichen Maßnahmen ab.
Was kostet Asbestsanierung & Asbestentsorgung?
Die Kosten für Asbestsanierung hängen von Material, Fläche und Zustand sowie anderen Gebäudeeigenschaften ab.
Als Richtwert: Je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand ist bei einem Dachrückbau von 30 bis 150 EUR/m² zzgl. der Entsorgungskosten bzw. Deponiekosten auszugehen.
Über ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte erhalten Sie ein unverbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.
Ablauf: Asbest entfernen und entsorgen in Baden-Württemberg
Nach Ihrer Anfrage organisieren wir den kompletten Ablauf für Sie in Baden-Württemberg. Zunächst erfolgt eine Materialprobe im Labor. Bei positivem Befund wird der Asbest unter Schutzmaßnahmen (Schutzanzug, Atemschutz, Sperrzone) fachgerecht zurückgebaut, in Big Bags verpackt und in Spezialcontainern auf zugelassenen Sonderdeponien entsorgt. Anschließend erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis für die Behörden.
Wer darf asbestbelastete Materialien zurückbauen?
Der Rückbau ist ausschließlich zugelassenen Betrieben erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bestraft werden.
Die Gesundheitsrisiken sind enorm: Eingeatmete Asbestfasern verursachen Lungenkrebs und Mesotheliom. Ein einziger unkontrollierter Eingriff kann die gesamte Wohnung kontaminieren und kostspielige Totalsanierungen nach sich ziehen.
Darf ich als Privatperson in Eigenleistung asbesthaltige Materialien zurückbauen bzw. entsorgen?
NEIN! Seit 2026 ist auch das private Entfernen asbestbelasteter Materialien verboten!
Der Rückbau ist ausschließlich zugelassenen Betrieben erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bestraft werden.
Ist unerlaubtes Arbeiten an bzw. mit asbesthaltigen Materialien eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Das unerlaubte Bearbeiten, Entfernen oder Deponieren asbesthaltiger Materialien ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit.
D.h.: Erstattet ein aufmerksamer Beobachter eine Anzeige, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden.
Gilt das auch in anderen Bundesländern?
Die Regelungen im Baurecht sind Landesrecht. Somit kann jedes Bundesland dies individuell regeln.
Ist Ihr Objekt also in einem anderen Bundesland, so richten sich die Regelungen nach dem jeweiligen Recht in diesem Bundesland.
Allerdings wird in den letzten Jahren eine Harmonisierung der Regelungen unter den Bundesländern angestrebt bzw. umgesetzt. So gelten die hier beschriebenen Anforderungen in nahezu allen Bundesländern.