Saniertes Asbestdach

Asbestdach + PV-Anlage: Die Lösung, die sich selbst finanziert.

Für Gewerbeimmobilien, Produktionshallen und Liegenschaften mit asbestbelasteten Dächern – wir sind nach TRGS519 zertifiziert und kombinieren Pflicht mit Rendite.

Viele Gebäude aus den 1960er bis 1990er Jahren haben ein Problem: Das Dach ist asbestbelastet. Die Sanierungspflicht kommt – oder ist längst fällig. Die Kosten sind erheblich.

Was die meisten nicht wissen: Die Dachsanierung lässt sich mit einer Photovoltaik-Anlage kombinieren – und die Investition rechnet sich dadurch deutlich schneller.

Was wir als zertifizierter Betrieb nach TRGS519 tun:

  • Fachgerechte Demontage und Entsorgung asbestbelasteter Dachplatten (Welleternitplatten, Asbestzement-Eindeckungen)
  • Neueindeckung des Dachs nach aktuellem Stand der Technik
  • Integration einer maßgeschneiderten PV-Anlage im gleichen Arbeitsgang
  • Alles aus einer Hand – ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein Termin
Das Ergebnis: Sie erfüllen Ihre Sanierungspflicht – und Ihr neues Dach produziert ab Tag 1 Strom.
Saniertes Asbestdach

Beispielprojekt: Speditionshalle, 1.200 m², Raum Karlsruhe

Kosten
Dachsanierung allein ~380.000 €
Dachsanierung + PV-Anlage ~750.000 €
Jährliche Stromvergütung ~55.000 €
Amortisation Gesamtprojekt 17 Jahre
Gewinn nach 20 Jahren ~150.000 € + neues Dach

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Eigentümer von Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Hausverwaltungen mit Altbestand
  • Produktions- und Lagerbetriebe mit Welleternitdächern
  • Landwirte mit asbestbelasteten Scheunendächern
  • Kommunen und öffentliche Liegenschaften
TRGS519-Asbestdemontage

Warum ModEK - Moderne Energiekonzepte?

  • Zertifiziert nach TRGS519 – Pflichtvoraussetzung für diese Arbeiten
  • Seit 2008 im PV-Bereich – wir kennen beide Seiten: Dach und Anlage
  • Schlüsselfertiges Angebot – ein Ansprechpartner für alles
  • Solarwatt-Partnerschaft – Qualitätsmodule mit 30 Jahren Produktgarantie
  • Region Baden von Freiburg bis Mannheim – kurze Wege, persönliche Betreuung
Haben Sie ein asbestbelastetes Dach?
Lassen Sie uns in einem kostenlosen 20-Minuten-Gespräch prüfen, ob eine Kombination aus Sanierung und PV für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kundenstimme:

„Wir mussten das Dach sowieso sanieren – dass der Ertrag der PV-Anlage die Mehrkosten der Dachsanierung zusätzlich erwirtschaftet, hätten wir nicht erwartet. Dadurch war auch die Finanzierung der Maßnahme deutlich einfacher."

— Speditionsunternehmen, Raum Karlsruhe
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Wilfried Wacker
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Ihr Wilfried Wacker

FAQ

Bin ich zur Asbestsanierung verpflichtet?

Nein – solange keine Arbeiten an dem kontaminierten Material oder an darüber liegendem Material erfolgen sollen, besteht keine unmittelbare Sanierungspflicht. (Beispiel: Fußbodenbelag über einem kontaminierten Fliesenbelag).
Es ist auch nicht mehr zulässig, kontaminiertes Material zu überbauen.
Konkret darf z.B. keine PV-Anlage auf einem kontaminierten Dach (oder Fassade) errichtet werden, auch wenn am asbesthaltigen Material selbst keine Veränderungen erfolgen würden (z.B. durch Stockschraubenmontage in den bereits vorhandenen Bohrungen).
Hinweis: Seit Januar 2026 gilt die gesetzliche Asbestvermutung für alle Gebäude vor 1993. Die Anforderungen haben sich dadurch verschärft – sprechen Sie uns für eine aktuelle Einschätzung an.

Kann ich Fördermittel für die Kombination nutzen?

Je nach beabsichtigter Maßnahme sind Fördermittel möglich. Gängige Förderprogramme bieten z. B. die EU, die KfW, das BAFA oder das jeweilige Bundesland an. Sprechen Sie uns darauf an.

Wie lange dauert so ein Projekt?

Das ist abhängig von der Komplexität der Maßnahme. Von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

Brauche ich separate Auftragnehmer für Dach und PV?

Nein, ModEK macht beides.

In welchen Orten kann ich Sie beauftragen??

Unser Tätigkeitsgebiet ist hauptsächlich am Oberrhein von Freiburg bis Mannheim.
Damit z.B. die Großräume Freiburg, Offenburg, Achern, Baden-Baden, Rastatt, Karlsruhe, Bruchsal, Mannheim und Heidelberg.

Wissenswertes zu Asbest

Asbest entfernen und entsorgen in Baden-Württemberg:


Seit 2026 gilt die gesetzliche Asbestvermutung für alle Gebäude vor 1993. ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte übernimmt den Rückbau asbestbelasteter Dächer sowie die Asbestentsorgung als Ihr Vertragspartner – Planung, Spezialcontainer und Dokumentation aus einer Hand.

Ihr Service in Baden-Württemberg

Professionelle Asbestsanierung und Asbestentsorgung in Baden-Württemberg – Asbest entfernen, entsorgen und sanieren gemäß geltendem Recht. ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte plant und koordiniert den gesamten Ablauf inklusive Spezialcontainer für die sichere Asbestentsorgung.

Asbestsanierung - Was ist Asbest?

Asbest ist ein natürliches Fasermineral, das wegen seiner hitzebeständigen und isolierenden Eigenschaften bis 1993 nicht nur im Baubereich eingesetzt wurde. Viele denken bei Asbest als erstes an Eternit-Dacheindeckungen. Aber auch viele Dachschindeln sind aus Faserbeton und damit oft asbestbelastet. Beim Entfernen von Asbest treten oft Beschädigungen auf. Bereits bei kleinsten Beschädigungen werden mikroskopisch feine Fasern freigesetzt, die sich beim Einatmen in der Lunge festsetzen und in der Folge Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen können – oft erst nach 20 bis 30 Jahren. aher ist die Asbestsanierung und Asbestentsorgung ausschließlich zertifizierten Fachbetrieben mit TRGS-519-Zulassung vorbehalten.

Neue Asbest-Regeln seit 2026

Seit Januar 2026 gilt die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Für alle Gebäude vor Oktober 1993 besteht seither eine gesetzliche Asbestvermutung – Handwerker müssen von Asbest ausgehen, solange kein Gegenbeweis vorliegt.
Selbst vermeintlich einfache Arbeiten wie Bohren oder Fliesenentfernen sind nun anzeigepflichtig bzw. erfordern eine behördliche Freigabe.
Dabei ist der Eigentümer verpflichtet, entsprechende Informationen wie Bauakte und Gebäudehistorie bereitzustellen.

Wo steckt Asbest? – Typische Fundorte im Altbau

Asbest steckt nicht nur in Dacheindeckungen, Wellplatten und Fassaden. Besonders tückisch sind Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Bodenbeläge (Floor-Flex), Dachpappe, Nachtspeicherheizungen und Rohrisolierungen. Genau dort wird bei Renovierungen gebohrt, gestemmt und gefräst.
Alleine zwischen 1950 und 1985 wurden 4,4 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland verbaut.

Wie kann ich eine Asbestkontaminierung feststellen?

Nicht immer ist eine Asbestkontaminierung offensichtlich. Wenn Unklarheit besteht, hilft ausschließlich eine Laboruntersuchung eines akkreditierten Prüfinstitutes.
In Zusammenarbeit mit einem Prüfinstitut entnehmen wir eine Probe und lassen diese auf Asbest untersuchen. Der entsprechende Laborbericht gibt danach Aufschluss, ob eine Asbestkontaminierung vorliegt.
Daraus leiten sich dann die erforderlichen Maßnahmen ab.

Was kostet Asbestsanierung & Asbestentsorgung?

Die Kosten für Asbestsanierung hängen von Material, Fläche und Zustand sowie anderen Gebäudeeigenschaften ab. Als Richtwert: Je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand ist bei einem Dachrückbau von 30 bis 150 EUR/m² zzgl. der Entsorgungskosten bzw. Deponiekosten auszugehen. Über ModEK GmbH - Moderne EnergieKonzepte erhalten Sie ein unverbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.

Ablauf: Asbest entfernen und entsorgen in Baden-Württemberg

Nach Ihrer Anfrage organisieren wir den kompletten Ablauf für Sie in Baden-Württemberg. Zunächst erfolgt eine Materialprobe im Labor. Bei positivem Befund wird der Asbest unter Schutzmaßnahmen (Schutzanzug, Atemschutz, Sperrzone) fachgerecht zurückgebaut, in Big Bags verpackt und in Spezialcontainern auf zugelassenen Sonderdeponien entsorgt. Anschließend erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis für die Behörden.

Wer darf asbestbelastete Materialien zurückbauen?

Der Rückbau ist ausschließlich zugelassenen Betrieben erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bestraft werden.
Die Gesundheitsrisiken sind enorm: Eingeatmete Asbestfasern verursachen Lungenkrebs und Mesotheliom. Ein einziger unkontrollierter Eingriff kann die gesamte Wohnung kontaminieren und kostspielige Totalsanierungen nach sich ziehen.

Darf ich als Privatperson in Eigenleistung asbesthaltige Materialien zurückbauen bzw. entsorgen?

NEIN! Seit 2026 ist auch das private Entfernen asbestbelasteter Materialien verboten!
Der Rückbau ist ausschließlich zugelassenen Betrieben erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bestraft werden.

Ist unerlaubtes Arbeiten an bzw. mit asbesthaltigen Materialien eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Das unerlaubte Bearbeiten, Entfernen oder Deponieren asbesthaltiger Materialien ist ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit. D.h.: Erstattet ein aufmerksamer Beobachter eine Anzeige, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden.

Gilt das auch in anderen Bundesländern?

Die Regelungen im Baurecht sind Landesrecht. Somit kann jedes Bundesland dies individuell regeln.
Ist Ihr Objekt also in einem anderen Bundesland, so richten sich die Regelungen nach dem jeweiligen Recht in diesem Bundesland.
Allerdings wird in den letzten Jahren eine Harmonisierung der Regelungen unter den Bundesländern angestrebt bzw. umgesetzt. So gelten die hier beschriebenen Anforderungen in nahezu allen Bundesländern.