Allgemein,Bauen,Sanieren,Recht 21. Sep. 2021 Autor: Wilfried Wacker Bei Beschädigung von Baumaterial eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmers besteht kein vertraglicher Schadensersatzanspruch Wird auf einer Baustelle Baumaterialen eines Bauunternehmens durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmens beschädigt, so greift der vertragliche Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB nicht. Begründung: Zwischen den Bauunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung. Das geschädigte Bauunternehmen ist auch nicht in den Schutzbereich des Vertrags zwischen dem anderen Bauunternehmen und dem Auftraggeber einbezogen. So ein Urteil des Kammergerichtes Berlin vom 8.1.2021 (21U 1064/20). Weiterlesen