Förderung Ihrer Energiesparmaßnahmen

Finanzamt
BafA
KfW



Anhören als Audio:
Meine PV-Anlage - Steuerliche Betrachtung
So zahlt das Finanzamt bis zu 40.000 EUR an der Sanierung meines Hauses
00:00/ 00:00
-
Playlist

So zahlt das Finanzamt bis zu 40.000 EUR an der Sanierung meines Hauses

Was viele nicht wissen: Außer der BafA und der KfW gibt es auch vom Finanzamt ein "Förderprogramm" für energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Wohnimmobilien.

Das Beste daran: Die Förderungen des Finanzamtes ist Gesetz und steht jedem zu. Die Förderungen der BafA bzw. KfW sind "Kann"-Programme und gedeckelt. D.h: Ist der Fördertopf leer, gibt's keine Förderung mehr.

Außerdem bietet die "Förderung" durch das Finanzamt noch weitere wesentliche Vorteile:
  • Die "Förderung" des Finanzamtes muß nicht vor Auftragsvergabe beantragt sein, sondern wird nach Ausführung mit Ihrer Sreuererklärung eingefordert.
  • Wurde die Förderung der BafA bzw. KfW zwar genehmigt, letztendlich aber versagt (z.B. Fertigstellungsdatum überschritten), kann die "Förderung" des Finanzamtes immer noch in Anspruch genommen werden.

Darüber habe ich mit dem Steuerberater Tobias Meschede gesprochen.

Schaeun Sie sich nebenstehendes Video an und erfahren Sie, welchen Gestaltungsspielraum Sie haben, was wann erforderlich ist und wie Sie das Beste daraus machen.
Dein ModEK - Moderne EnergieKonzepte - Team
kFw-Förderung

KfW-Förderung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt auch verschiedene Einzelmaßnahme der energetischen Gebäudesanierung.

Informationen dazu folgen in Kürze bzw. finden Sie auf der Webseite der KfW

BafA-Förderung

BafA-Förderung

Die BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt auch verschiedene Einzelmaßnahme der energetischen Gebäudesanierung.

Informationen dazu folgen in Kürze bzw. finden Sie auf der Webseite der BafA

Bitte beachten Sie: Alle Informationen stellen weder eine steuerliche, noch eine rechtliche Beratung dar und sind unverbindlich.
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen bzw. von unseren Fachpartner zur Verfügung gestellt.
Stuerliche Beratungen sind gesetzlich Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, juristische Beratungen Juristen vorbehalten. Bei rechtsverbindlichen Auskünften fragen Sie deshalb Ihren oder unseren jeweiligen Ansprechpartner.