Moderne Energiekonzepte
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Wärmedämmung
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Tel.: 07225/6359150

Förderung

Sie wollen Neu Bauen oder Ihre Immobilie energetisch sanieren?
Beides wird von staatlicher Seite unterstützt.
Dabei gibt es Förderprogrammen des Bundes, der Länder, sowie in Einzelfällen auch der Kommunen.
Dabei werden Vorhaben durch direkte Zuschüsse, verbilligte Kredite oder Tilgungszuschüsse unterstützt.

Wir prüfen, ob für Ihre Maßnahme ein entsprechendes Programm verfügbar ist und kümmern uns um die erforderlichen Anträge.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung mit Rat und Tat.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Ihr ModEK - Moderne Energiekonzepte - Team

Nachfolgend eine Liste der zuständigen Bundes- bzw. Landesböhrden bzw. von diesen beauftragte Institutionen:
  • Fördermittel des Bundes
  • Fördermittel der Länder
  • Informationsstellen der Bundesländer
  • Bauordnungen der Bundesländer

Fördermittel des Bundes

Für den Kauf oder Neubau einer Immobilie und für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen stehen folgende Fördermittel des Bundes zur Verfügung:

KfW-Förderprogramme

Derzeit ist für Bauherren die KfW-Förderbank (KfW) die wichtigste Anlaufstelle in Sachen Bundesfördermittel. Die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW stellen auch für Neubauvorhaben zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bereit. Außerdem können Mittel zur Modernisierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum beantragt werden.
Besonders wichtig sind die aktuell von der KfW angebotenen Programme für energieeffizientes Bauen. Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit stellt die KfW in ihrem Programm "Energieeffizient Bauen" bereit. Seit dem 01. Juli 2010 werden auch direkte Tilgungszuschüsse für die neuen Förderstufen "Effizienzhaus 55" und "Effizienzhaus 40" angeboten, die bis zu 5.000 Euro betragen können. Einzelheiten findet man unter www.kfw.de.

BAFA-Marktanreizprogramm

Ein weiteres Programm hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Es betrifft die Errichtung von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und die Erstellung von Biomasseanlagen. Bei Solarkollektoranlagen wird ein Zuschuss gezahlt, der sich nach der Quadratmeterzahl richtet. Er erhöht sich, wenn die Anlage eine gewisse Größe überschreitet und für die Heizung der Wohnräume genutzt wird. Der Zuschuss für Biomasseanlagen richtet sich nach der Anlagenart, der Nennwärmeleistung und dem Datum der Antragstellung.
Informationen unter www.bafa.de

Vor-Ort-Beratung

Aus dem gleichen Hause stammt die "Energiesparberatung vor Ort". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert über dieses Programm eine "ingenieurmäßige Energieberatung". Für eine Energiesparberatung durch einen fachkundigen Berater kann je nach Größe beziehungsweise Zahl der Wohneinheiten ein Zuschuss beantragt werden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude erstrecken und die Baugenehmigung muss vor 1984 erfolgt sein. Für die neuen Bundesländer gilt der Zeitraum vor 1989. Antragsberechtigt sind Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung sowie die Richtlinie und eine aktuelle Liste der zugelassenen Berater finden sich ebenfalls unter www.bafa.de

Förderung nachwachsender Rohstoffe

Damit die Zimmerwärme auf ökologische Art und Weise im Haus gehalten werden kann, gibt es zusätzliche Förderungen für den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schalldämmung auf der Basis nachwachsender Rohstoffe. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zahlt einen einmaligen Zuschuss, der sich nach einer festgelegten Dämmstoff-Förderliste richtet und pro Kubikmeter verbautem Material geleistet wird. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.fnr.de

Eigenheimzulage

Eine weitere allgemeine Förderungsmöglichkeit war bis Jahresbeginn 2006 die vom Bund erbrachte Eigenheimzulage. Sie wurde am 1. Januar 2006 abgeschafft. Wer bereits nach geltendem Recht Eigenheimzulage erhält, dem wird diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums gewährt. Von der Abschaffung ebenfalls nicht betroffen sind Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen haben und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder einer Genossenschaft beigetreten sind. Auch sie haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes, und zwar über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

Vermögenswirksame Leistungen & Co.

Last but not least zu nennen sind noch die vermögenswirksamen Leistungen sowie die Wohnungsbauprämien, die Bausparern innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen gewährt werden. Die Inanspruchnahme lohnt sich, da sich auch kleine Beträge auf Dauer gesehen zu größeren Summen addieren.

Förderung für Stromerzeuger

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Förderungen erhalten. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas. Darunter fallen Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaikanlagen. Informationen gibt es bei dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber und unter www.erneuerbare-energien.de

Fördermittel der Länder:

Der Erwerb von Wohneigentum und der Hausbau werden von den Bundesländern hoheitlich gefördert. Je nach Bundesland sind die Art und die Höhe dieser Unterstützungen deshalb sehr unterschiedlich. Zielgruppen für die Förderung mit Landesmitteln sind in erster Linie Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte.
Für Interessenten gilt: Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig und noch vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird. Nach diesem Zeitpunkt werden die Mittel nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und sie wird nur ausgezahlt, wenn der Antragsteller entsprechende Eigenleistungen in Form von Geldkapital oder Sachleistungen erbringt. Sämtliche Förderungen sind außerdem abhängig von bestimmten Einkommens- und von den Ländern individuell festgelegten Baukostengrenzen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den nachfolgend aufgeführten Informationsstellen der Bundesländer:

Informationsstellen der Bundesländer

Baden-Württemberg

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Auskunft auch bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Tel.: 0 18 01 / 150 - 333,
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de
http://www.l-bank.de

Bayern

Beratung und Anträge bei den Bewilligungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel.: 089 / 21 92 - 02, Fax: 089 / 21 92 - 1 33 50,
http://www.wohnen.bayern.de

Berlin

Beratungszentrum der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin,
Tel.: 030 / 21 25 - 0,
http://www.investitionsbank.de

Brandenburg

Beratung und Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg,
Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam,
Info-Telefon: 03 31 / 6 60 - 13 22, und ihren regionalen Beratungszentren.
http://www.ilb.de

Bremen

Beratung und Anträge für die Stadtgemeinde Bremen beim Amt für Wohnungswesen,
Breitenweg 24 / 26, 28195 Bremen, Tel.: 04 21 / 3 61 - 60 21 und - 64 60
oder bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Abteilung Wohnungsförderung, Wachtstraße 27-29, 28195 Bremen, Tel.: 04 21 / 96 00 - 455.
Der Ansprechpartner in Bremerhaven ist in der Hinrich-Schmalfeld-Straße im Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven, Tel.: 04 71 / 3 08 46 35, erreichbar.
http://www.bauumwelt.bremen.de
http://www.big-bremen.de

Hamburg

Beratung und Anträge bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt,
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Tel.: 040 / 24 84 60, Fax: 040 / 2 48 46 - 432, Postanschrift:
Postfach 10 28 09, 20019 Hamburg.
http://www.wk-hamburg.de

Hessen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen sowie bei der Landestreuhandstelle Hessen,
Neue Mainzer Straße 52 – 58, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 32 – 25 28 und – 25 67 (Postanschrift: Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main).
http://www.lth.de

Mecklenburg-Vorpommern


Beratung und Anträge bei den Vorprüfstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Auskunft auch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale, Werkstraße 213, 19061 Schwerin, Tel.: 03 85 / 63 63 - 0 und seinen Außenstellen sowie beim Bautelefon des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Tel.: 03 85 / 588 – 36 66 (Werktags von 9 - 12 Uhr).
http://www.lfi-mv.de

Niedersachsen


Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auskunft auch bei der Niedersächsischen Landestreuhandstelle,
Schiffgraben 30, 30175 Hannover, Tel.: 05 11 / 361 – 57 73 und – 57 74.
http://www.lts-nds.de

Nordrhein-Westfalen

Beratung und Anträge bei den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
Auskunft auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, Tel.: 02 11 / 9 17 41 - 76 40 und – 76 47,
und (schriftlich) beim Ministerium für Bauen und Verkehr, Elisabethstraße 5-11,
40217 Düsseldorf, Fax: 02 11 / 3 84 36 03.
http://www.mbv.nrw.de
http://www.nrwbank.de

Rheinland-Pfalz

Beratung und Anträge bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Auskunft auch bei der Landestreuhandstelle, Löwenhofstraße, 55116 Mainz, Tel.: 0 61 31 / 13 - 30 06, Fax: 0 61 31 / 13 - 30 34.
http://www.lth-rlp.de

Saarland

Beratung und Anträge über die zugelassenen Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Saar-Bank, Sparda-Bank, DePfa Bank, Bank für Gemeinwirtschaft, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und SaarLB). Auskunft beim Ministerium der Finanzen, Landesamt für zentrale Dienste, Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken, Tel.: 06 81 / 501 - 26 13, - 26 16 und - 26 17.
http://www.finanzen.saarland.de

Sachsen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch bei der Sächsischen Aufbaubank GmbH,
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden. Tel.: 03 51 / 49 10 - 49 20,
Postanschrift: Sächsische Aufbaubank GmbH, 01054 Dresden
http://www.sab.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt,
Domplatz 12, 39104 Magdeburg, Tel.: 03 91 / 5 89 17 45
http://www.ib-sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel,
Tel.: 04 31 / 99 05 - 0 (Postanschrift: Postfach 11 28, 24100 Kiel)
und bei ihren regionalen Beratungszentren und –büros.
http://www.ib-sh.de

Thüringen

Beratung und Anträge bei den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt,
Tel.: 03 61 / 74 47 - 0 (Postanschrift: Postfach 900244, 99105 Erfurt).
http://www.aufbaubank.de
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